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Warum sollte ich einen Gutachter beauftragen?Der Geschädigte hat gegen den Verursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall, Anspruch auf den Ersatz der durch den Unfall entstandenen Kosten. Darunter fallen z.Bsp. Sachverständigen-, Anwalts-, Reparatur-, Heilbehandlungs-, Mietwagenkosten (oder Nutzungsausfallentschädigung) sowie möglicherweise Verdienstausfall, Haushaltshilfe und Schmerzensgeld. Es besteht die Möglichkeit für den Geschädigten die Reparatur durchführen zu lassen oder sich den veranschlagten Betrag auszahlen zu lassen – ohne Mehrwertsteuer. Er ist berechtigt einen KFZ-Sachverständigen seiner Wahl zu beauftragen und die Reparatur in einer selbstgewählten Werkstatt durchführen zu lassen.
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Darf ich im Schadenfall einen unabhängigen Gutachter beauftragen?Ist bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ihr Fahrzeug beschädigt worden, haben Sie das Recht Ihr Fahrzeug von einem unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens begutachten zu lassen. Der Gutachter hat eine entsprechend fundierte Ausbildung und verfügt über alle notwenigen Arbeitsunterlagen. Er ist neutral und arbeitet nicht im Auftrag einer Versicherung sondern allein für Ihre Interessen. Ein Unfallgutachten kann zur Klärung der Schuldfrage bei nicht 100 %-iger Sachlage ausschlaggebend sein. Nur bei einem von Ihnen unverschuldeten Unfall müssen Sie den von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beauftragten Sachverständigen nicht akzeptieren.
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Wie teuer ist das Gutachten?Bei einem unverschuldeten Kfz-Unfall sind die Kosten für ein Schadengutachten ein Teil des Gesamtschadens und werden von der Versicherung des Unfallverursachers gezahlt. Zur Entlastung bei einem Schuldlosen Unfall bieten wir dem Geschädigten eine direkte Abrechnung des Gutachterhonorars mit der gegnerischen Versicherung an. Wenden Sie sich bitte vor Gutachterbeauftragung an Ihre Kaskoversicherung, wenn Schäden selbstverschuldet wurden oder durch Diebstahl, Einbruch, Wild, Hagel, Wasser, Feuer oder Sturm entstanden sind.
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Wird eine Wertminderung angerechnet?Nach sachgemäßer, vollständiger Reparatur geht man davon aus, dass keine Wertminderung eintritt. Es ist aber dennoch möglich, dass beim Verkauf des Fahrzeugs eine finanzielle Wertminderung entsteht. Diese wird vom Sachverständigen ermittelt, im Gutachten beziffert und muss im Haftpflichtfall von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden.
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Ist es möglich mir die Schadensumme auszahlen zu lassen?Grundsätzlich besteht die Möglichkeit sich die Schadensumme anhand der Schätzung des Gutachters auszahlen zu lassen. Sie müssen dafür keinen Nachweis über eine erfolgte Reparatur oder Ersatzteilbeschaffung bringen. In diesem Fall wird lt. Gesetz die angegebene Mehrwertsteuer nicht mit ausgezahlt.
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Steht mir ein Mietwagen zu?Sie können bei einem unverschuldeten Unfall einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparaturdauer anmieten. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr reparabel und auch nicht mehr verkehrssicher, können Sie sich im Haftpflichtfall für die vom Gutachter angesetzte Zeit zur Wiederbeschaffung einen Fahrzeuges, einen Ersatzwagen mieten. Allerdings ist unbedingt zu beachten, dass Sie eine Schadenminderungspflicht haben. Zur Vermeidung von Kostenrisiken sprechen Sie sich daher möglichst mit der Versicherung ab.
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Gibt es eine Entschädigung, wenn ich auf die Mietwagennutzung verzichte?"Verzichten Sie auf einen Mietwagen besteht Ihrerseits ein Anspruch auf Ausfallentschädigung nach dem im Gutachten angeführten Tagessatz, wenn die Reparatur nachgewiesen wird oder das Fahrzeug nach Totallschaden nicht mehr verkehrssicher ist.
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